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   LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10   

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LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10 (https://dejure.org/2011,75945)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2011 - 22 S 265/10 (https://dejure.org/2011,75945)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 22 S 265/10 (https://dejure.org/2011,75945)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Die Ankündigung der Versicherung, eine bestimmte Anzahl an Miettagen für einen Mietwagen ausgleichen zu wollen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 110/71

    Abschluss eines Kaufvertrages mit einer schweizerischen Firma - Abschluss eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Dieses Verhalten kann unter Beachtung des Empfängerhorizonts eindeutig nur dahin verstanden werden, dass sich die Beklagte bezüglich ihrer Ersatzverpflichtung in der Weise bewusst festgelegt hat, dass die Haftungsfrage hinsichtlich der einzelnen genannten Schadenspositionen, denen jeweils Erstattungsbeträge zugeordnet wurden, abschließend in der Weise geklärt werden sollte und sie mithin insoweit keine Einwendungen mehr erheben wollte, die ihr zu dieser Zeit bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnen musste (BGH NJW 1973, 39).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    "Das vertraglich bestätigende (deklaratorische) Schuldanerkenntnis ist als ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp neben dem sog. konstitutiven Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB und einem Anerkenntnis, das keinen rechtsgeschäftlichen Willen verkörpert, allgemein anerkannt (BGHZ 66, 250; WM 1976, 689; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 781 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss vom 15.08.2008, Az. 19 U 153/08 (OLGR Frankfurt 2009, 362, zit. nach juris) zu einem vergleichbaren Sachverhalt folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Vor der Erklärung der Beklagten in ihrem Schreiben vom 20.8.2007 bestand Streit oder zumindest subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld und/oder einzelner Positionen (BGH NJW 1995, 960, 961 m. w. N.).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 116/97

    Formularmäßige Pauschalierung ersparter Aufwendungen für den Fall der Kündigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Bei der Ermittlung des zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist auf den erkennbar mit dem Anerkenntnis verfolgten Zweck, die beiderseitige Interessenlage im konkreten Fall und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses abzustellen (BGH WM 1976, 689; BGHZ 131, 136; NJW 1999, 418).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05

    Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Zugleich wird beim bestätigenden Schuldanerkenntnis regelmäßig die Verwirklichung der Forderung von möglicherweise bestehenden Einwendungen oder Einreden befreit (BGH NJW 1963, 2316; RuS 1984, 67).
  • OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02

    Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10
    Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
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